Hebamme/Entbindungspfleger
Freiberufliche Hebammen/Entbindungspfleger sind berechtigt, Frauen während der Schwangerschaft, der Geburt und im Wochenbett eigenverantwortlich zu betreuen. Sie führen die Schwangeren-Vorsorgeuntersuchungen durch, bieten Hilfeleistungen bei Beschwerden in der Schwangerschaft sowie Beratungen an. Viele Hebammen leiten Kurse zur Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik. Freiberufliche Hebammen betreuen Geburten zu Hause, im Geburtshaus oder im Belegsystem in einer Klinik. Zu jeder Geburt muss eine Hebamme hinzugezogen werden, die Wochenbettbetreuung ist allein Hebammen/Entbindungspflegern vorbehalten.
Viele freiberufliche Hebammen bieten Frauen eine Rundum-Betreuung an, die Betreuung während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett liegt damit in einer Hand. Andere konzentrieren sich auf das Angebot einzelner Schwerpunkte.
Die Hilfeleistungen und Wochenbettbesuche werden in der Regel als Hausbesuch erbracht. Zunehmend schließen sich Hebammen, evtl. mit anderen Berufsgruppen, in Praxen zusammen. In Kliniken arbeiten angestellte Hebammen vorwiegend im Kreißsaal oder auf Wochenbettstationen.
Kompetenzen und Grenzen der Hebammentätigkeit sind im Hebammengesetz und den Berufsordnungen der Bundesländer geregelt. Die Leistungs-Vergütung erfolgt nach der gesetzlichen Hebammen-Gebührenverordnung, in der die Gebührenansprüche gegenüber der Krankenkasse festgelegt sind. Die Hebamme/der Entbindungspfleger rechnet selbst mit der Krankenkasse, bei Privatversicherten mit der Frau ab.
Anspruch auf Hebammenhilfe
- Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen folgende Hebammenleistungen
- Beratungen
- Schwangeren-Vorsorgeuntersuchungen
- Hilfeleistung bei Schwangerschaftsbeschwerden
- Beckenendlage oder vorzeitigen Wehen
- Geburtsvorbereitung
- Geburtshilfe
- Wochenbettbetreuung
- Stillberatung
- Rückbildungsgymnastik
Hebammenpraxis Opladen
Herzlich Willkommen in der Hebammenpraxis Opladen!
zur Hompage
http://www.tuebben.de/hebammenpraxis-opladen/

